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Aufhebung der sofortigen Vollziehung des “Glasverbots” an Karneval

Mit Beschluss vom 3.2.2010 (Az. 20 L 88/10) hat das Verwaltungsgericht Köln die sofortige Vollziehung des „Glasverbots“ an Karneval in der Kölner Innenstadt aufgehoben. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Anwohners aus dem Zülpicher Viertel statt, der gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 13.01.2010 geklagt hatte. Mit der Allgemeinverfügung hatte die Stadt für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des „Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen“ ausgesprochen. Die von der Stadt ebenfalls angeordnete sofortige Vollziehung hob das Gericht nun auf (...)

Und sonst noch...

  • Der neu gestartete Sender dradio Wissen hat letzte Woche eine Reihe von Beiträgen zum Jurastudium gesendet, die auch noch online abrufbar sind: Faktencheck Jura, Tipps eines Jurastudenten, Wiederholen mit System, Juristen stehen viele Türen offen, Jura ohne Bachelor und Master und Jura in allen Lebenslagen #
  • In unserer Sammlung kostenloser Lernmaterialien wurden zwei neue Skripten zum Sachenrecht (Bewegliche Sachen und EBV) aufgenommen. Beide stammen vom Repetitorium Hofmann aus Freiburg und sind sehr aktuell (Stand 09/09 bzw. 12/09). Vielen Dank Herr Hofmann für diesen Hinweis. #
  • Der Beck-Verlag bietet seit Kurzem einen sehr praktischen neuen Service an. Hat man beispielsweise beim Nachsortieren des Schönfelders einen Fehler gemacht und es fehlen nun einige Seiten, so kann man diese nun hier kostenfrei nachbestellen. Das bisher nötige, aber sehr lästige, "Nachkopieren" entfällt damit. #
  • Kündigungen wegen Bagatelldelikten sind ja immer wieder Thema in den Medien (Stichwort "Emmely") und besitzen durchaus Examensrelevanz. Nun wird über eine Bagatellgrenze von 25 Euro nachgedacht. Der erstmalige Diebstahl, der unter diese Grenze fällt, soll keinen Kündigungsgrund nach § 626 BGB mehr darstellen. Im beck-blog äußert sich Prof. Rolfs kritisch zu diesen Plänen. Eine absolute Bagatellgrenze würde zum einen eine Abwägung mit anderen Kriterien, wie etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit, nicht zulassen. Außerdem würde durch eine punktuelle Herausnahme der Eigentums- und Vermögensdelikte aus dem System des Kündigungsrechts die Einheitlichkeit des Beurteilungsmaßstabs bei § 626 BGB beeinträchtigen. #
  • Ein Jurastudent im mündlichen Examen. "Was ist Betrug?", wird er gefragt. "Betrug ist, wenn Sie mich durch das Examen fallen lassen." "Sind Sie wahnsinnig! Wie kommen Sie zu dieser unmöglichen Definition?" "Weil es Betrug ist, wenn einer die Unwissenheit eines anderen ausnutzt, um diesen zu schädigen !" #

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