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Volkszählung 2011 vom Bundestag beschlossen

Volkszählung1987 fand sie statt, die letzte Volkszählung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dabei sollte sie schon 1983 durchgeführt werden. Allerdings stieß der mit der Volkszählung verbundene Fragebogen auf heftigen Widerstand in der Bevölkerung und führte letztendlich zum – jedem Jurastudenten bestens bekannten – Volkszählungsurteil des BVerfG (Urteil im Volltext). In dieser Grundsatzentscheidung entwickelten die obersten Bundesrichter das “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts  und der Menschenwürde (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG). Da das BVerfG das damalige Volkszählungsgesetz nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sahen, durfte die Volkszählung 1983 nicht durchgeführt werden. Erst 1987 fand sie in modifizierter – verfassungsmäßiger – Form statt.

Nun soll 2011 erneut eine Volkszählung durchgeführt werden. Dazu wurde am Freitag (24.4.2009) vom Bundestag das Zensusgesetz 2011 (BT-Drs. 16/12219) beschlossen. Im Unterschied zur damaligen Volkszählung soll die Volkszählung 2011 hauptsächlich durch Abfragen in Melderegistern geschehen. Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung soll direkt befragt werden.

Nachtrag vom 15.5.2009: Mittleweile hat der Bundesrat dem Zensusgesetz zugestimmt. Weitere Infos beim BMI.

Rechtsnormen: ZensG 2011, Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung)

Examensrelevanz: §§§§§ (allerdings nur in Verbindung mit dem Volkszählungsurteil)

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