Hinweis: Auf unserer Seite “Kostenlose Lernmaterialien” wurden zahlreiche neue Skripte und Übersichten von niederle-media.de eingestellt.
Heute wollen wir uns in den “Links der Woche” um Weblogs von und für Juristen – auch Blawgs genannt – kümmern, und zwar speziell um solche die von Jurastudenten und Referendaren geführt werden. Natürlich sind die drei vorgestellten Blawgs nur eine winzige Auswahl aus dem riesigen Angebot an juristischen Blogs. Eine gute Übersicht über die Blawgosphäre gibt jurablogs.com. Dort werden alle teilnehmenden juristischen Blogs (immerhin schon 249) automatisch eingespeist und zu einer ansprechenden Übersicht zusammengesetzt. Wir sind übrigens auch dabei…
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 26.05.2009 (Az.: 4 K 1143/09) den Eilantrag der Betreiberin einer Erlebnis-Gaststätte in Stuttgart gegen den für sofort vollziehbar erklärten Widerruf der Erlaubnis in Bezug auf die Abgabe alkoholischer Getränke und die Untersagung der weiteren Abgabe alkoholischer Getränke in der Gaststätte abgelehnt. Damit dürfen in der Gaststätte ab sofort keine alkoholischen Getränke mehr ausgeschenkt werden. Erlaubt bleibt vorläufig die Abgabe von alkoholfreien Getränken. Im letzten Jahr hatte sich die Betreiberin vor Gericht in einem Eilverfahren bereits erfolglos gegen die Untersagung eines Diskothekenbetriebs in ihren Räumen und des Ausschanks alkoholischer Getränke ohne Mengenbegrenzung gewandt. (…)
Der Bundestag hat am 28.5. einen von Bundesjustizministerin Zypries vorgelegten Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren geregelt werden. Das Vorhaben enthält Vorgaben zu Verfahren, Inhalt und Folgen von Verständigungen und soll dadurch Rechtsicherheit, Transparenz und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die gerichtliche Praxis gewährleisten.
„Verständigungen sind in der Rechtsprechung anerkannt und schon lange Realität und im deutschen Strafprozess – nicht nur in großen Wirtschaftsstrafverfahren und bei prominenten Angeklagten. Dieser Praxis geben wir jetzt die nötige Rechtsgrundlage. Absprachen sind eine berechtigte Alternative zur vollständigen Durchführung des Verfahrens. Sie schonen Ressourcen und schützen Opfer und Zeugen, weil Ihnen eine belastende Vernehmung und eine erneute Konfrontation mit dem Täter erspart bleiben. Das Gesetz regelt keine Mauscheleien in Hinterzimmern, sondern das Gegenteil: Eine Verständigung kann nur in öffentlicher Hauptverhandlung stattfinden und sie muss umfassend protokolliert werden. Gleichzeitig halten wir an den bewährten Grundsätzen des Strafverfahrens fest. Das Strafmaß muss sich weiterhin an der Schuld des Angeklagten orientieren und das Gericht bleibt weiterhin verpflichtet, den wahren Sachverhalt bis zu seine Überzeugung zu ermitteln. Einen Handel mit der Gerechtigkeit wird es auch künftig nicht geben“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries. (…)
Im Gerichtssaal. Richter: “Was genau war denn in dem Brief?” Angeklagter: “Sag ich nicht, Briefgeheimnis!” Richter: “Was haben Sie demjenigen, den Sie daraufhin angerufen haben wollen,gesagt ?” Angeklagter: “Sag ich auch nicht, Fernmeldegeheimnis.” Richter: “Und wieviel Geld habe sie nun letztendlich bekommen?” Angeklagter: “Sag ich nicht, Bankgeheimnis!” Richter:” Nun…dann verurteile ich sie zu 2 Jahren [...]
Auf die Frage, was denn im Examen dran kommen kann, gibt es oft eine – leider für Studenten sehr unbefriedigende – Antwort: “Alles!”. Schaut man jedoch einmal in die für NRW einschlägige Gesetzesnorm (§ 11 JAG NRW), so stellt man fest, das doch Einschränkungen und Abstufungen im Pflichtstoff bestehen. Allerdings ist auch dieser “Pflichtstoff” so umfangreich bemessen, dass man weitere Abstufungen hinsichtlich der Examensrelevanz bestimmter Themen machen möchte.
Hier sind die vom Kölner Klausurenkurs (www.klausurenkurs.de) angefertigten statistischen Auswertungen der Examensklausuren seit 2002 sehr hilfreich. Aus der Häufigkeit der Problemkreise kann nämlich ganz gut abgelesen werden, welche Bereich auf gar keinen Fall vernachlässigt werden dürfen und welche Bereiche mit einem geringen Risko “auf Lücke” bzw. oberflächlich behandelt werden können. Eine absolute Sicherheit besteht selbstverständlich nicht und so kann nur davon abgeraten werden, einen Themenkomplex beim Lernen komplett außen vor zu lassen.(…)
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden (VIII ZR 191/07), ob der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ohne vorherige Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die bei Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Originallackierung vor der Auslieferung des Fahrzeugs beschädigt wird.
Der Kläger kaufte am 18. November 2004 von der Beklagten einen im Jahr 2001 erstmals zugelassenen Pkw Mercedes CLK Cabrio für 32.900 €. Auf den Kaufpreis leistete er eine Anzahlung in Höhe von 5.000 €. Die Restzahlung sollte bis März 2005 erfolgen. Das Fahrzeug verblieb bis dahin auf dem Betriebsgelände der Beklagten. Dort wurde es am 25. Februar 2005 zusammen mit anderen Fahrzeugen zerkratzt. Der Kläger erklärte daraufhin mit Schreiben vom 30. März 2005 ohne Fristsetzung den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Beklagte zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung auf.
Der Kläger macht mit der Klage unter anderem die Rückzahlung der Anzahlung geltend. Die Beklagte, die nach ihren Behauptungen die Lackschäden durch eine Neulackierung beseitigt hat, hat dagegen widerklagend in erster Linie beantragt, den Kläger zur Zahlung des Restkaufpreises in Höhe von 27.900 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs zu verurteilen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und dem mit der Widerklage verfolgten Zahlungsantrag stattgegeben. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil geändert, der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. (…)
Der BGH (Urteil vom 26. Mai 2009 – VI ZR 191/08) hat entschieden, dass der Spielfilm “Rohtenburg” gezeigt werden darf. Der Kläger ist durch Presseberichte über seine Tat als “Kannibale von Rotenburg” bekannt und rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte im März 2001 einen Menschen getötet, den Körper ausgenommen, zerlegt, eingefroren und in der Folgezeit teilweise verzehrt. Die Beklagte hat auf der Grundlage der Tat einen als “Real-Horrorfilm” beworbenen Spielfilm mit dem Titel “Rohtenburg” produziert. Lebensgeschichte und Persönlichkeitsmerkmale der Hauptfigur des Films sowie die Darstellung des Tathergangs entsprechen nahezu detailgenau dem realen Geschehensablauf und der tatsächlichen Biographie des Klägers, der seinerseits mit einer Produktionsgesellschaft einen Vertrag über die “umfassende, exklusive und weltweite Verwertung” seiner Lebensgeschichte geschlossen hat.
Der Kläger begehrt Unterlassung der Vorführung und Verwertung des Films. Seine Klage hatte in beiden Vorinstanzen Erfolg.
Auf die Revision der Beklagten hat der u. a. für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. (…)
Die Kommunalwahlen in NRW dürfen am 30. August 2009 stattfinden. Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch ein am 26.5. verkündetes Urteil entschieden und damit den gemeinsamen Antrag der NRW-Landesverbände der SPD und des Bündnis 90/Die Grünen gegen die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 zurückgewiesen.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams u.a. aus: Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen habe für seine Entscheidung, den Wahltermin auf den 30. August 2009 festzusetzen, sachlich nachvollziehbare Gründe angeführt und damit nicht willkürlich gehandelt. (…)
Horst Köhler wurde gestern von der Bundesversammlung erneut zum Bundespräsidenten gewählt. Wer seine verfassungsrechtlichen Kenntnisse zum Bundespräsidenten auffrischen möchte, dem sei dieser Link oder der Artikel auf Wikipedia empfohlen.