Kündigungen wegen Bagatelldelikten sind ja immer wieder Thema in den Medien (Stichwort “Emmely”) und besitzen durchaus Examensrelevanz. Nun wird über eine Bagatellgrenze von 25 Euro nachgedacht. Der erstmalige Diebstahl, der unter diese Grenze fällt, soll keinen Kündigungsgrund nach § 626 BGB mehr darstellen. Im beck-blog äußert sich Prof. Rolfs kritisch zu diesen Plänen. Eine absolute [...]
Heute ist der erste Advent und wir möchten euch Teil 3 unserer kleinen Geschenkeecke präsentieren. Nach den Schönfelder-Taschen von gesetzesglück und den Erlebnis-/Wellnessgutscheinen empfehlen wir euch heute ein Geschenk, über das sich ein technikbegeisterter Examenskandidat wohl richtig freuen wird: Einen Smartpen – auch Digitalstift genannt. Für alle die jetzt fragen “Hä? Smartpen? Nie gehört! Was ist das?” hier erstmal eine kleine Einführung aus der Wikipedia:
Ein Digitalstift wird in Verbindung mit digitalem Papier dazu benutzt, handschriftliche Notizen zu erfassen, zu speichern und auf einen Computer zu übertragen. Dazu sind im Stift eine Kugelschreibermine, eine Infrarotkamera, ein Prozessor, ein Datenspeicher und eine Batterie integriert. Die Infrarotkamera erfasst während des Schreibens die Bewegung des Stifts auf dem Punktraster des digitalen Papiers. (…)
Nur noch vier Wochen bis Heiligabend – höchste Zeit sich Gedanken zu machen, mit welchem Geschenk man einem angehenden Juristen eine Freude bereiten könnte. Gestern haben wir in unserer kleinen Geschenkeecke die Schönfelder-Taschen von gesetzesglück vorgestellt. Heute widmen wir uns dem wohl wertvollsten Geschenk für einen lernenden Juristen: Zeit für Dinge, die NICHTS mit Jura zu tun haben. Daher unser Vorschlag 2: Ein Erlebnis- oder Wellnessgutschein…
Ein Jurastudent im mündlichen Examen. “Was ist Betrug?”, wird er gefragt. “Betrug ist, wenn Sie mich durch das Examen fallen lassen.” “Sind Sie wahnsinnig! Wie kommen Sie zu dieser unmöglichen Definition?” “Weil es Betrug ist, wenn einer die Unwissenheit eines anderen ausnutzt, um diesen zu schädigen !”
Ein kleiner Lesetipp: taz.de – “Keine Garantie bei Nikotingenuss”. Wäre das auch in Deutschland möglich? Bei einer entsprechenden Garantievereinbarung bestimmt. Die gesetzliche Gewährleistung hingegen dürfte wohl nicht so einfach ausgeschlossen werden…
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 25. November 2009 – VIII ZR 318/08), dass bei einem Fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann besteht, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Gegenstand hat, der wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.
Nach einem telefonischen Werbegespräch vom 1. Mai 2007 bestellte die Klägerin am darauf folgenden Tag per Fax einen Pkw-Innenspiegel mit einer unter anderem für Deutschland codierten Radarwarnfunktion zum Preis von 1.129,31 € (brutto) zuzüglich Versandkosten. Der von Klägerin ausgefüllte Bestellschein enthält unter anderem den vorformulierten Hinweis:
“Ich wurde darüber belehrt, dass die Geräte verboten sind und die Gerichte den Kauf von Radarwarngeräten zudem als sittenwidrig betrachten.”
Die Lieferung des Gerätes erfolgte per Nachnahme am 9. Mai 2007. Die Klägerin sandte am 19. Mai 2007 das Gerät an die Beklagte zurück und bat um Erstattung des Kaufpreises. Die Beklagte verweigerte die Annahme des Gerätes und die Rückzahlung des Kaufpreises. (…)
In nichtmal einem Monat ist wieder Weihnachten – höchste Zeit also, sich mal darüber Gedanken zu machen, mit welchem Geschenk man einem gestressten Examenskandidaten eine kleine Freude bereiten könnte. Wir haben fünf Vorschläge zusammengestellt, die wir euch in den nächsten Tagen vorstellen möchten… Heute der erste Vorschlag: Eine Schönfelder-Tasche von gesetzesglück…
Und noch ein Lesehinweis für alle Examenskandidaten. Jens Kahrmann spricht sich in der JuS-Community dafür aus, den Freiversuch als Teil der Examensvorbereitung zu sehen und die “sechs kostenlosen Übungsklausuren” des JPA wahrzunehmen.
Zum Beginn der neuen (Lern-)Woche möchten wir euch auf einen Aufsatz von Wiss. Ass. Dr. Karsten Gaede hinweisen, der dort “ausbildungsfördernde Angebote unentgeltlicher strafrechtlicher Internetportale für Studenten und Referendare” vorstellt. Den Aufsatz gibt es auch unentgeltlich auf den Seiten der JA. Die dort aufgeführten Portale werden selbstverständlich in unsere Linksammlung und die Sammlung kostenloser Lernmaterialien [...]
In unserer “Klausurklassiker”-Reihe widmen wir uns heute dem mittlerweile über 150 Jahre alten Rose-Rosahl-Fall, der das Problem behandelt, wie sich ein error in persona auf den unmittelbaren Täter und auf den Anstifter auswirkt. Zu entscheiden hatte diesen Fall einst das preußische Obertribunal. Sachverhalt: Der Holzhändler Rosahl aus Schiepzig versprach dem Arbeiter Rose, ihn reichlich zu belohnen, wenn er den Zimmermann Schliebe aus Lieskau erschösse. Rose legte sich daraufhin zwischen Lieskau und Schiepzig (nahe Halle) in den Hinterhalt, um Schliebe, den er genau kannte, aufzulauern. Während der Dämmerung sah er einen Mann des Weges daherkommen. Diesen erschoss er, da er ihn für Schliebe hielt. In Wirklichkeit war es der 17-jährige Kantorssohn Harnisch. (…)