Der Beck-Verlag bietet seit Kurzem einen sehr praktischen neuen Service an. Hat man beispielsweise beim Nachsortieren des Schönfelders einen Fehler gemacht und es fehlen nun einige Seiten, so kann man diese nun hier kostenfrei nachbestellen. Das bisher nötige, aber sehr lästige, “Nachkopieren” entfällt damit.
Heute am 24. Dezember kommen wir zum letzten Teil unserer kleinen Geschenkeecke auf examensrelevant.de. Wer immer noch kein Geschenk für einen examensgeplagten Juristen besorgt hat, dem bleibt noch eine letzte Chance: Last-Minute-Geschenke. Ein paar davon stellen wir hier kurz vor…
So langsam wird es knapp: Noch drei mal schlafen bis Heiligabend. Falls ihr jeztzt noch ein passendes Geschenk für einen Examenskandidaten in eurem Umfeld sucht müsst ihr euch sputen. Doch noch ist nicht alles verloren – wir präsentieren euch heute den vierten Geschenketipp (nach dem Gesetzesglückstaschen, Erlebnisgutscheinen und dem Smartpen).
Unser vierter Tipp ist wohl der Naheliegenste aber gleichzeitig auch der (vor allem für Nichtjuristen) Schwierigste: (Fach)-Literatur. Es gibt Unmengen davon und wir wollen hier auch gar nicht versuchen alles abzudecken. Aber wir haben ein paar Bücher rausgesucht, über die sich so ziemlich jeder Examenskandidat freuen dürfte…
Das Landgerichts Itzehoe hat mit Urteil vom 3. Dezember 2009 (4 O 102/09) die Klage eines im Kreis Steinburg ansässigen Klägers (vertreten durch seine Eltern) gegen ein Kaufhaus auf Zahlung von Schmerzensgeld und Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten nach einem Sturz von einer Rutsche in der Kinderabteilung des Kaufhauses abgewiesen.
Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Am 12. Juli 2008 befand sich der damals ca. 1 Jahr und 8 Monate alte Kläger gemeinsam mit seiner Mutter und einer Freundin der Mutter in der Kinderabteilung eines Kaufhauses. Während der Kläger und die Freundin der Mutter zunächst an einem Spieletisch saßen, sah die Mutter nach Kinderbekleidung. Nach einer Weile ging der Kläger zu der in der Abteilung aufgestellten 2 m hohen Kinderrutsche. Der Boden unter der Leiter dieser Rutsche ist nicht gepolstert, sondern nur der Bereich des Auslaufs der Rutsche. Der weitere Hergang der Ereignisse ist zwischen den Parteien streitig. (…)