Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (VIII ZR 310/08), dass ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen muss.
Der Kläger bestellte bei der beklagten Autohändlerin im April 2005 einen Renault-Neuwagen zum Preis von 18.500 €. Das Fahrzeug wurde ihm im Juni 2005 übergeben. Kurz darauf beanstandete der Käufer Mängel an der Elektronik des Fahrzeugs. Die Verkäuferin antwortete, dass ihr die Mängel nicht bekannt seien, und bat den Käufer, ihr das Fahrzeug nochmals zur Prüfung vorzustellen. Dem kam der Käufer nicht nach. Er vertrat die Auffassung, es sei ihm unzumutbar, sich auf Nachbesserungen einzulassen, weil er befürchte, dass Defekte der Elektronik trotz Nachbesserungen immer wieder auftreten würden; mit dieser Begründung verlangte er unter Fristsetzung “eine komplette Lieferung eines anderen Fahrzeugs, das der Bestellung entspricht”. Die Verkäuferin antwortete, sie könne auf die begehrte Ersatzlieferung nicht eingehen, erklärte sich aber für den Fall, dass nachweislich ein Mangel vorliegen sollte, zu dessen Beseitigung bereit. Es kam noch zu weiterer Korrespondenz, ohne dass eine Einigung erzielt wurde. Im November 2005 erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag. Er begehrt mit seiner Klage die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs (…)
Das AG München (343 C 5058/09) hat entschieden, dass ein rechtsabbiegender Autofahrer, der mit einem ihm entgegenkommenden, auf der falschen Straßenseite fahrenden Radfahrer, kollidiert, seinen Schaden zu zwei Drittel selbst zu tragen hat, wenn er den Radfahrer vorher bemerken konnte.
Ende August 2008 wollte ein Autofahrer mit seinem PKW Mercedes Benz E 220 aus der Birkerstraße in München rechts in die Arnulfstraße abbiegen. Dabei kam ihm eine Radfahrerin entgegen, die auf dem Radweg in falscher Richtung unterwegs war.
Der Autofahrer sah die Radfahrerin. Nachdem er aber noch 200 Meter entfernt war, ließ er sein Auto leicht anrollen und blickte nach hinten. Beim Abbiegen kam es dann zu einer Kollision. Dabei wurden beim PKW die Stoßstange, der Kotflügel und die Türe links verschrammt. Die Reparaturkosten betrugen 2536 Euro.
Diese Kosten verlangte der Autofahrer von der Radfahrerin. Diese wollte allerdings nicht bezahlen. Schließlich habe der Autofahrer ihre Vorfahrt missachtet. (…)
Am Dienstag verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im größten Masseklageverfahren seiner Geschichte. 35.000 Bürger hatten Beschwerde gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingelegt (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010).
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 (…)
Der Kölner Klausurenkurs hat eine neue Veranstaltung unter mit dem Titel “Typische Fehler in der Examensklausur” gestartet. Dort sollen anhand von Beispielen typische Fallen und Fehlerquellen in Examensklausuren besprochen werden. Die Materialien zur Veranstaltung sind auch online kostenlos abrufbar: Übersicht über besonders fehlerträchtige Probleme in zivil- und strafrechtlichen Klausuren (PDF) Wir werden die Liste nach [...]