Archiv der Kategorie: §§§
Schöffin muss der deutschen Sprache mächtig sein
Am 26. Januar hat der BGH (Az: 2 StR 338/10) entschieden, dass ein Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin gegen den Grundsatz der deutschen Gerichtssprache und den Grundsatz der Unmittelbarkeit verstößt.
Das Landgericht Köln hat die Angeklagten G. und K. wegen besonders schweren Raubs jeweils zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, den Angeklagten A. wegen Beihilfe zum besonders schweren Raub zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts überfielen die Angeklagten G. und K. zusammen mit dem gesondert Verfolgten F. am 15. April 2009 den Penny-Markt in Köln-Sürth. Sie bedrohten die Kassiererinnen mit einem Gasrevolver und erbeuteten 1.445 €. Der Angeklagte A. wartete zusammen mit dem nicht revidierenden Mitangeklagten C. im Fluchtfahrzeug (…) Weiterlesen
Anbringen von Visitenkarten an Kfz rechtswidrig
Das OLG Düsseldorf hat am 21. September 2010 entschieden (Az. IV-4 RBs 25/10), dass das Anbringen von Visitenkarten oder Werbeflyern an parkende Pkw eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellt, die eine Genehmigung des jeweiligen Ordnungsamts voraussetzt. Sachverhalt: Ein Gebrauchtwagenhändler aus Moers brachte in der näheren Umgebung seines Betriebes an parkende Pkw kleine Visitenkarten an, auf denen er den Ankauf des Wagens anbot (“Kaufe jeden Pkw”). Eine Erlaubnis des zuständigen Behörde hatte er dafür nicht. Die Ordnungsbehörde verhängte nach einer Beschwerde eines betroffenen Autofahrers ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen § 18 I StWG NRW. Hiergegen wandte sich der Gebrauchtwagenhändler mit seiner Klage. Er war der Ansicht, das Verteilen von Werbezetteln an parkende Pkw sei als Gemeingebrauch gem. § 14 StrWG NRW nicht genehmigungspflichtig. (…) Weiterlesen
Staatliches Glücksspielmonopol europarechtswidrig
Gestern hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die deutsche Regelung über ein staatliches Sportwettenmonopol, die nach einem Urteil des BVerfG (Urteil v. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01) gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit verstoßen, nicht für eine Übergangszeit weiter angewandt werden dürfen. Der Sachverhalt:
Die Firma WinnerWetten verfügt über ein Geschäftslokal in Bergheim, in dem sie Sportwetten für die Tipico Co. Ltd mit Sitz in Malta vermittelt. Mit Verfügung vom 28.5.2005 untersagte ihr die Bürgermeisterin der Stadt Bergheim unter Androhung von Schließung und Versiegelung des Geschäftslokals die weitere Ausübung dieser Tätigkeit.
Ein dagegen gerichteter Widerspruch von WW wurde zurückgewiesen. Daraufhin erhob WW beim VG Köln Klage gegen den Widerspruchsbescheid und die Untersagungsverfügung vom 28.5.2005. Zur Begründung trug sie vor, dass das staatliche Sportwettenmonopol, auf das diese Verfügungen gestützt seien, gegen die durch Art. 49 EG (jetzt: Art. 56 AEUV) gewährleistete Dienstleistungsfreiheit verstoße. Das VG Köln war im Hinblick auf das Urteil des EuGH im Fall Gambelli u.a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031) und das Urteil des BVerfG (Urteil v. 28.03.2006 – Az.: 1 BvR 1054/01) der Ansicht, dass das im Land NRW bestehende Monopol sowohl gegen Gemeinschaftsrecht als auch gegen das Grundgesetz verstoße. Es war sich jedoch unsicher, ob – wie vom BVerfG angeordnet – für eine Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung die deutschen Vorschriften über das Monopol weiterhin angewendet werden dürfen. (…) Weiterlesen
Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit von Mitreisenden
Der für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Reisender Ansprüche auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit wirksam auch für Mitreisende geltend machen kann, für die er die Reise im eigenen Namen mitgebucht hat (Urteil vom 26.5.2010 – Xa ZR 124/09).
Der Kläger buchte bei dem beklagten Reiseunternehmen für seine Ehefrau und für sich eine Donaukreuzfahrt in der Zeit vom 30. Mai bis 16. Juni 2008 zum Preis von 2.273 Euro pro Person. Mit Schreiben vom 9. Mai 2008 sagte die Beklagte die Reise ab und bot eine Umbuchung auf das Jahr 2009 oder wahlweise die Stornierung der Reise an. Der Kläger entschied sich für die Stornierung und beanspruchte mit Schreiben vom 28. Mai 2008 unter anderem Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, die “ihm als Rentner und seiner Ehefrau als Hausfrau” zustehe. Später trat seine Ehefrau ihren Anspruch aus dem Reisevertrag auf Schadensersatz wegen vergeblich aufgewendeter Urlaubszeit gemäß § 651f BGB an ihn ab (…) Weiterlesen
Umfang der Begründungspflicht gem. § 569 IV
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Mai 2010 eine Entscheidung (Az. VIII ZR 96/09) zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs eines Wohnungsmieters in einem Fall getroffen, in dem der Zahlungsrückstand über mehrere Jahre mit schwankenden Monatsbeträgen aufgelaufen war.
Die Vermieterin hat die Beklagten, ihre Mieter, auf Räumung einer Wohnung in Leipzig in Anspruch genommen. Die Mieter hatten von März 2004 bis einschließlich Oktober 2007 überwiegend nur eine geminderte Miete gezahlt. Nachdem die Vermieterin, die die Minderungen in der geltend gemachten Höhe nicht hinnimmt, im März 2007 zur Zahlung eines Mietrückstandes von 5.023,80 € aufgefordert hatte, kündigte sie das Mietverhältnis mit Schreiben vom 21. Mai 2007 wegen Zahlungsverzugs fristlos. Hierbei listete sie für den Zeitraum von Mai 2004 bis April 2007 die aus ihrer Sicht bestehenden Rückstände in Bezug auf die Kaltmiete und die Vorauszahlungen jeweils monatsbezogen auf und errechnete für die Kaltmiete einen Gesamtrückstand von 5.303,27 € sowie für die Vorauszahlungen von 2.038,80 €. (…) Weiterlesen