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Vorratsdatenspeicherung in konkreter Ausgestaltung verfassungswidrig

Am Dienstag verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im größten Masseklageverfahren seiner Geschichte. 35.000 Bürger hatten Beschwerde gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingelegt (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010).

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 (…)

Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66b III StGB verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit der Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach § 66b III StGB zu befassen. Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Beschwerdeführer zu 1 wurde vom LG Frankfurt a. M. im Februar 1992 wegen Mordes in drei Fällen sowie wegen versuchten Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Beschwerdeführer 2 wurde – ebenfalls vom LG Frankfurt a. M. – wegen Vergewaltigung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bei beiden Beschwerdeführern ordnete das Gericht neben der Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB an. Das Gericht prüfte zwar jeweils eine sich an die Vollstreckung der Strafe anschließende Sicherungsverwahrung, sah aber von der Anordnung ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung waren zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht geschaffen. Zunächst wurde bei beiden Beschwerdeführern die Freiheitsstrafe vollstreckt und anschließend weiter die Unterbringung vollzogen. Diese wurde dann gem. § 67 d VI StGB für erledigt erklärt, weil die Anordnung der Unterbringungen von Anfang nicht gerechtfertigt gewesen sei. In der Folge ordnete das LG wegen der hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Beschwerdeführer erneut den damaligen Delikten vergleichbare Straftaten begehen werden, nachträglich gem. § 66 b III StGB eine Sicherungsverwahrung an. Die dagegen eingelegten Revisionen verwarf der BGH. Die Beschwerdeführer machen mit ihrer Verfassungsbeschwerde die Verfassungswidrigkeit von § 66 b III StGB geltend. (…)

Anträge von “Freie Union” und “Die Partei” gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Anträgen der Parteien “Freie Union” und “Die Partei” auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl befasst.

Die Partei “Freie Union” und die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratischer Initiative (“Die PARTEI”) wurden durch den Bundeswahlausschuss nicht zur Wahl des 17. Deutschen Bundestages zugelassen. Beide Parteien haben sich mit dem Ziel an das BVerfG gewandt, zur Wahl zugelassen zu werden.

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde im Verfahren der “Freien Union” (2 BvR 1898/09) und den Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung im Verfahren “Der PARTEI” (2 BvQ 50/09) nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Gericht ist der Auffassung, beide Anträge sind unzulässig. Das BVerfG kann im Fall einer Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG durch den Bundeswahlausschuss im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag mit der Wahlprüfungsbeschwerde angerufen werden. (…)

Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Im Januar 2006 wurde auf der BAB 19 in Fahrtrichtung Rostock von der Ordnungsbehörde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Videoaufzeichnung erfolgte mit dem Verkehrskontrollsystem Typ VKS. Dem Beschwerdeführer, der an diesem Tag mit seinem Pkw auf dieser Strecke fuhr, wird vorgeworfen, er habe bei km 98,6 fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Deshalb wurde gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro festgesetzt. Die eingelegten Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid, mit denen der Beschwerdeführer insbesondere rügte, dass die Video-Aufzeichnung des Verkehrsverstoßes mangels konkreten Tatverdachts ohne ausreichende Rechtsgrundlage angefertigt worden sei, hatten keinen Erfolg. Als ausreichende Rechtsgrundlage für die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung wurde von den Gerichten der Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juli 1999 angesehen. (…)

Keine einstweilige Anordnung gegen Kinofilm “Rohtenburg”

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.6.2009 in einem Beschluss (1 BvQ 26/09) den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Vorführung des Kinofilms “Rohtenburg” abgelehnt:

Der Antragsteller ist wegen eines von ihm begangenen Tötungsverbrechens, bei dem er Teile seines Opfers verspeiste, in der Öffentlichkeit als der „Kannibale von Rotenburg“ bekannt. Mit Urteil vom Mai 2006 rechtskräftig seit Februar 2007 wurde er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die er derzeit verbüßt. Der Antragsteller hat in einem Zivilprozess versucht zu verhindern, dass ein den realen Gegebenheiten nachempfundender Kinofilm über sein Leben und seine Tat gezeigt wird, dessen deutsche Uraufführung alsbald vorgesehen ist. Er beabsichtigt, das in letzter Instanz zu seinen Ungunsten ergangene Urteil des BGH (VI ZR 191/08) mit der Verfassungsbeschwerde anzugreifen, sobald ihm die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der der im Ausgangsverfahren beklagten Produktionsgesellschaft die Vorführung und anderweitige Verwertung des Spielfilms vorläufig untersagt werden soll, abgelehnt. Zwar kann das BVerfG im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Vorliegend lassen die Ausführungen des Antragstellers einen hinreichend gewichtigen Nachteil durch die bei Nichterlass der begehrten einstweiligen Anordnung zu erwartende Vorführung des Films „Rohtenburg“ aber nicht erkennen. (…)

Private Krankenversicherungen müssen auch weiterhin Basistarif anbieten

Das BVerfG hat am 10. Juni 2009 über mehrere Verfassungsbeschwerden (1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08) entschieden, die sich gegen Vorschriften des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes und gegen Normen des Gesetzes zur Reform des Vertragsversicherungsrechts vom 23.11.2007 richteten.

Das Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.03.2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) hält das zweigliedrige Krankenversicherungssystem von gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufrecht, hat aber zum 01.01.2009 erhebliche Neuerungen eingeführt. Es begründet eine Versicherungspflicht für alle Einwohner Deutschlands in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung. Neben verschiedenen Neuregelungen, welche den Wettbewerb durch eine größere Vertragsfreiheit der Krankenkassen stärken sollen, zielt das Gesetz auf eine Verbesserung der Wahlrechte und Wechselmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung durch Einführung einer teilweisen Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen sowie die Einführung eines Basistarifs. Gesetzliche und private Krankenversicherung sollen als jeweils eigene Säule für die ihnen zugewiesenen Personenkreise einen dauerhaften und ausreichenden Versicherungsschutz gegen das Risiko der Krankheit auch in sozialen Bedarfssituationen sicherstellen.

Die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von fünf Krankenversicherungsunternehmen und drei privat krankenversicherten Beschwerdeführern hat das BVerfG zurückgewiesen. (…)

Verbot von Dreifachnamen verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass auch weiterhin Dreifachnamen ausgeschlossen sind. Geklagt hatte ein Ehepaar, bei dem der Ehemann bereits einen Doppelnamen trug und die Frau einen Einfachnamen hatte. Die Frau wollte nun als Ehenamen den Doppelnamen ihres Mannes annehmen und diesem ihren Einfachnamen voranstellen, um einerseits ihre Verbundenheit zum neuen Ehemann und andererseits zu ihren Töchtern aus erster Ehe auszudrücken. Der Beschwerde lagen aber auch wirtschaftliche Interessen des Ehepaares zugrunde, da der Mann seit Jahren erfolgreich eine Rechtsanwaltskanzlei unter seinem Doppelnamen betrieb und die Frau schon lange unter ihrem Einfachnamen eine Zahnarztpraxis führte. Daher wollten beide nicht auf ihren Namen verzichten (…)

Volkszählung 2011 vom Bundestag beschlossen

1987 fand sie statt, die letzte Volkszählung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dabei sollte sie schon 1983 durchgeführt werden. Allerdings stieß der mit der Volkszählung verbundene Fragebogen auf heftigen Widerstand in der Bevölkerung und führte letztendlich zum – jedem Jurastudenten bestens bekannten – Volkszählungsurteil des BVerfG (Urteil im Volltext). In dieser Grundsatzentscheidung entwickelten die [...]

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