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Verbot der Vereine Collegium Humanum und Bauernhilfe ist rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in erster und letzter Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, hat die Klagen zweier Vereine gegen eine Verbotsverfügung abgewiesen (BVerwG 6 A 2.08 und 6 A 3.08 – Urteile vom 5. August 2009). Das Bundesministerium des Innern hatte den in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) ansässigen Verein Internationales Studienwerk Collegium Humanum e.V. verboten und ausgesprochen, dass sich dieses Verbot auf den in Söhrewald (Hessen) ansässigen Verein Bauernhilfe e.V. als Teilorganisation des Collegium Humanum erstreckt.

Das Verbot des Collegium Humanum ist zu Recht ergangen, weil dieser Verein nach seinen Zwecken und seiner Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft und sich zudem gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. (…)

Eilanträge von ROJ-TV erfolgreich

Das Bundesministerium des Innern hatte gegenüber zwei Aktiengesellschaften dänischen Rechts ein sofort vollziehbares Verbot einer Betätigung in Deutschland nach den Vorschriften des deutschen Vereinsgesetzes ausgesprochen. Diese Gesellschaften betreiben auf der Grundlage einer dänischen Lizenz den Fernsehsender ROJ-TV, der ein Programm in kurdischer Sprache über Satellit europaweit ausstrahlt. Nach der Einschätzung des Ministeriums handelt der Fernsehsender als propagandistisches Sprachrohr für die nach Vereinsrecht verbotene “Arbeiterpartei Kurdistans” (PKK).

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in erster Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, hat in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklagen, die die beiden Aktiengesellschaften gegen die Verbotsverfügung erhoben haben, wiederhergestellt. (…)

Verlegung der A4 rechtmäßig

In mehreren Klageverfahren (BVerwG 9 A 71.07 – 74.07 – Urteile vom 13. Mai 2009) wandten sich Einwohner der Ortslagen Buir und Ellen sowie ein staatlich anerkannter Naturschutzverein gegen die Planfeststellung für den Ausbau und die durch den Braunkohletagebau Hambach bedingte Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen den Anschlussstellen Kerpen und Düren.

Die privaten Kläger machten geltend, insbesondere wegen der für ihre Grundstücke zu befürchtenden Lärmimmissionen müsse die Trasse weiter von ihren Grundstücken entfernt verlaufen. Hilfsweise verlangten sie zusätzliche Maßnahmen zum Schutz ihrer Grundstücke vor Immissionen.

Betrieb eines Bordells leistet nicht der Unsittlichkeit Vorschub

Gemäß § 4 I Nr. 1 GastG ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zu versagen, wenn “(…) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere (…) der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird (…)“.
In einem Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde entschied das BVerwG (BVerwG 8 B 2.09), dass der Betrieb eines Bordells [...]

Studiengebühren in NRW rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in letzter Instanz die Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn abgewiesen, mit der diese in einem Musterprozess die Rückzahlung eines Semesterbeitrages in Höhe von 500 € durchsetzen wollte, den ihrer Ansicht nach die beklagte Universität ohne gültige Rechtsgrundlage für das Wintersemester 2006/2007 von einer Studentin der Wirtschaftswissenschaften erhoben hatte.
Das [...]

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