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Vorratsdatenspeicherung in konkreter Ausgestaltung verfassungswidrig

Am Dienstag verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil im größten Masseklageverfahren seiner Geschichte. 35.000 Bürger hatten Beschwerde gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingelegt (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010).

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen §§ 113a, 113b TKG und gegen § 100g StPO, soweit dieser die Erhebung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten zulässt. Eingeführt wurden die Vorschriften durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 (…)


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