Nachdem bereits gestern das VG Köln eine Versammlungsauflage gegen Pro NRW bestätigte, entschied heute das OVG Münster, dass die rechtsgerichtete Bürgerbewegung Pro Köln e.V. ihre geplante Veranstaltung anlässlich des “Anti-Islamisierungskongresses” nicht auf dem Roncalliplatz durchführen darf.
Damit hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss (Az. 5 B 510/09) eine entsprechende Auflage des Polizeipräsidiums [...]
Der für den 9. Mai 2009 angemeldete Demonstrationszug der „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ vom Barmer Platz in Deutz zur geplanten Moschee in Ehrenfeld bleibt verboten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss und bestätigte damit das durch das Polizeipräsidium Köln in der vergangenen Woche ausgesprochene Verbot.
Bereits Mitte April hatte das Gericht [...]