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Schlagwort-Archive: halterhaftung
Haftungsverteilung, wenn Radfahrer auf falscher Straßenseite fährt
Das AG München (343 C 5058/09) hat entschieden, dass ein rechtsabbiegender Autofahrer, der mit einem ihm entgegenkommenden, auf der falschen Straßenseite fahrenden Radfahrer, kollidiert, seinen Schaden zu zwei Drittel selbst zu tragen hat, wenn er den Radfahrer vorher bemerken konnte.
Ende August 2008 wollte ein Autofahrer mit seinem PKW Mercedes Benz E 220 aus der Birkerstraße in München rechts in die Arnulfstraße abbiegen. Dabei kam ihm eine Radfahrerin entgegen, die auf dem Radweg in falscher Richtung unterwegs war.
Der Autofahrer sah die Radfahrerin. Nachdem er aber noch 200 Meter entfernt war, ließ er sein Auto leicht anrollen und blickte nach hinten. Beim Abbiegen kam es dann zu einer Kollision. Dabei wurden beim PKW die Stoßstange, der Kotflügel und die Türe links verschrammt. Die Reparaturkosten betrugen 2536 Euro.
Diese Kosten verlangte der Autofahrer von der Radfahrerin. Diese wollte allerdings nicht bezahlen. Schließlich habe der Autofahrer ihre Vorfahrt missachtet. (…) Weiterlesen
Veröffentlicht unter Urteile, §§§
Verschlagwortet mit ag münchen, gefährdungshaftung, haftungsverteilung, halterhaftung, radfahrer, straßenverkehr, stvg
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