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Umfang der Begründungspflicht gem. § 569 IV

Der Bundesgerichtshof hat am 12. Mai 2010 eine Entscheidung (Az. VIII ZR 96/09) zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs eines Wohnungsmieters in einem Fall getroffen, in dem der Zahlungsrückstand über mehrere Jahre mit schwankenden Monatsbeträgen aufgelaufen war.

Die Vermieterin hat die Beklagten, ihre Mieter, auf Räumung einer Wohnung in Leipzig in Anspruch genommen. Die Mieter hatten von März 2004 bis einschließlich Oktober 2007 überwiegend nur eine geminderte Miete gezahlt. Nachdem die Vermieterin, die die Minderungen in der geltend gemachten Höhe nicht hinnimmt, im März 2007 zur Zahlung eines Mietrückstandes von 5.023,80 € aufgefordert hatte, kündigte sie das Mietverhältnis mit Schreiben vom 21. Mai 2007 wegen Zahlungsverzugs fristlos. Hierbei listete sie für den Zeitraum von Mai 2004 bis April 2007 die aus ihrer Sicht bestehenden Rückstände in Bezug auf die Kaltmiete und die Vorauszahlungen jeweils monatsbezogen auf und errechnete für die Kaltmiete einen Gesamtrückstand von 5.303,27 € sowie für die Vorauszahlungen von 2.038,80 €. (…)

Fristlose Kündigung wegen Umetikettierung

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. 5 Sa 1323/08) die fristlose Kündigung eines Metzgermeisters durch eine Supermarkt-Kette für wirksam erklärt, der industrieverpacktes Grillfleisch einen Tag vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsda- tums in Packungen des Supermarkts umverpackt und mit einem neuen, um drei Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen hatte. Damit – so das Landesarbeits- gericht – habe er die Kunden getäuscht und sich gem. § 11 Abs. 1 und § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) strafbar gemacht. (…)

Wirksame Kündigung eines Mietvertrages wegen Wohnflächenabweichung

Nach § 543 BGB kann jede Vertragspartei ein Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordenlich fristlos kündigen. Nach § 543 I 2 BGB liegt ein solcher wichtiger Grund dann vor, wenn dem Kündigenden nach umfangreicher Abwägung der wiederstreitenden Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies soll nach § 543 [...]


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