Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. 5 Sa 1323/08) die fristlose Kündigung eines Metzgermeisters durch eine Supermarkt-Kette für wirksam erklärt, der industrieverpacktes Grillfleisch einen Tag vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsda- tums in Packungen des Supermarkts umverpackt und mit einem neuen, um drei Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen hatte. Damit – so das Landesarbeits- gericht – habe er die Kunden getäuscht und sich gem. § 11 Abs. 1 und § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) strafbar gemacht. (…)
Nach § 543 BGB kann jede Vertragspartei ein Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordenlich fristlos kündigen. Nach § 543 I 2 BGB liegt ein solcher wichtiger Grund dann vor, wenn dem Kündigenden nach umfangreicher Abwägung der wiederstreitenden Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies soll nach § 543 [...]