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Islamisches Gebet in der Schule

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat entschieden (Urteil vom 29.9.2009 – VG 3 A 984.07), dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin-Wedding berechtigt ist, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten.

Nachdem die Schulleitung dem Kläger zunächst nahegelegt hatte, das Beten in der Schule zu unterlassen, verpflichtete das Gericht die Schule im März 2008 im Wege einstweiliger Anordnung, ihm vorläufig zu gestatten, einmal täglich in der unterrichtsfreien Zeit zu beten. Seither hat die Schule ihm dies in einem ihm zugewiesenen Raum ermöglicht. (…)


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