Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Anträgen der Parteien “Freie Union” und “Die Partei” auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl befasst.
Die Partei “Freie Union” und die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratischer Initiative (“Die PARTEI”) wurden durch den Bundeswahlausschuss nicht zur Wahl des 17. Deutschen Bundestages zugelassen. Beide Parteien haben sich mit dem Ziel an das BVerfG gewandt, zur Wahl zugelassen zu werden.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde im Verfahren der “Freien Union” (2 BvR 1898/09) und den Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung im Verfahren “Der PARTEI” (2 BvQ 50/09) nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Gericht ist der Auffassung, beide Anträge sind unzulässig. Das BVerfG kann im Fall einer Ablehnung von Wahlvorschlägen nach § 28 BWahlG durch den Bundeswahlausschuss im Rahmen einer Bundestagswahl nicht unmittelbar, sondern erst nach Durchführung der Wahlprüfung durch den Deutschen Bundestag mit der Wahlprüfungsbeschwerde angerufen werden. (…)
Mit zwei heute verkündeten Urteilen (Az.: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08) hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in zwei Normenkontrollverfahren Bestimmungen in Polizeiverordnungen der Stadt Freiburg über Alkoholverbote für unwirksam erklärt.
Mit der im Kneipenviertel der Stadt Freiburg („Bermudadreieck”) geltenden Verordnung will die Stadt den starken Anstieg von Gewaltdelikten bekämpfen, für den sie den Alkoholkonsum verantwortlich macht. Sie hat daher ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Alkoholverbot erlassen, wonach es auf den öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb konzessionierter Freisitzflächen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese dort zu konsumieren (…)
Die Kommunalwahlen in NRW dürfen am 30. August 2009 stattfinden. Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch ein am 26.5. verkündetes Urteil entschieden und damit den gemeinsamen Antrag der NRW-Landesverbände der SPD und des Bündnis 90/Die Grünen gegen die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 zurückgewiesen.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams u.a. aus: Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen habe für seine Entscheidung, den Wahltermin auf den 30. August 2009 festzusetzen, sachlich nachvollziehbare Gründe angeführt und damit nicht willkürlich gehandelt. (…)
Das Bundesministerium des Innern hatte gegenüber zwei Aktiengesellschaften dänischen Rechts ein sofort vollziehbares Verbot einer Betätigung in Deutschland nach den Vorschriften des deutschen Vereinsgesetzes ausgesprochen. Diese Gesellschaften betreiben auf der Grundlage einer dänischen Lizenz den Fernsehsender ROJ-TV, der ein Programm in kurdischer Sprache über Satellit europaweit ausstrahlt. Nach der Einschätzung des Ministeriums handelt der Fernsehsender als propagandistisches Sprachrohr für die nach Vereinsrecht verbotene “Arbeiterpartei Kurdistans” (PKK).
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in erster Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, hat in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklagen, die die beiden Aktiengesellschaften gegen die Verbotsverfügung erhoben haben, wiederhergestellt. (…)