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Verlegung der A4 rechtmäßig

In mehreren Klageverfahren (BVerwG 9 A 71.07 – 74.07 – Urteile vom 13. Mai 2009) wandten sich Einwohner der Ortslagen Buir und Ellen sowie ein staatlich anerkannter Naturschutzverein gegen die Planfeststellung für den Ausbau und die durch den Braunkohletagebau Hambach bedingte Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen den Anschlussstellen Kerpen und Düren.

Die privaten Kläger machten geltend, insbesondere wegen der für ihre Grundstücke zu befürchtenden Lärmimmissionen müsse die Trasse weiter von ihren Grundstücken entfernt verlaufen. Hilfsweise verlangten sie zusätzliche Maßnahmen zum Schutz ihrer Grundstücke vor Immissionen.


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