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Rückwirkende Verschärfung von Steuergesetzen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Juli in drei Beschlüssen über rückwirkende Verschärfungen im Steuerrecht entschieden, die 1999 von der rot-gründen Koalition beschlossen wurden. Wir behandeln hier den Beschluss über die Rückwirkung bei Grundstücksveräußerungen. Die beiden anderen Beschlüsse sind unten verlinkt. Sachverhalt: Die Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften unterlagen nach der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Rechtslage der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zwei Jahre betrug (sog. Spekulationsgeschäfte). Nach dem Regierungswechsel im Jahr 1998 wurde die Veräußerungsfrist durch das am 31. März 1999 verkündete Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 auf zehn Jahre verlängert (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Nach § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG galt die neue Frist erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 1999, bezog aber – rückwirkend – auch bereits erworbene Grundstücke ein, sofern der Vertrag über die Veräußerung erst im Jahr 1999 (oder später) geschlossen wurde. Weiterlesen

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