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“Erwachsen auf Probe” muss nicht von Jugendamt Köln untersagt werden

RTL kann heute um 20.15 Uhr wie geplant die erste Folge der Sendung „Erwachsen auf Probe“ ausstrahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem soeben bekannt gegebenen Beschluss (6 L 798/09) entschieden und damit den Antrag eines familienpolitischen Zielen verpflichteten Vereins und eines Mitglieds dieses Vereins, der sechsfacher Vater ist, abgelehnt.

Mit diesem Antrag wollten die Antragsteller erreichen, dass das Jugendamt der Stadt Köln die Ausstrahlung der Sendung einstweilen untersagt, weil sie insbesondere gegen die Menschenwürde verstoße.

Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Jugendamt der Stadt Köln unter keinem Gesichtspunkt dazu berufen sei, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung der Sendefolgen „Erwachsen auf Probe“ zu untersagen. Deswegen könne es dazu auch nicht verpflichtet werden. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht seien abschließend im Jugendmedienschutz- Staatsvertrag geregelt. Behördlich zuständig für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung des Jugendschutzes und der Menschenwürde im privaten Rundfunk seien danach allein die Landesmedienanstalten. (…)


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