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Verbot der Pro-Köln-Versammlung war rechtswidrig

Das polizeiliche Verbot der von „pro Köln“ am 20. September 2008 auf dem Heumarkt in Köln durchgeführten Versammlung war rechtswidrig, die polizeilich angeordnete Verlegung der Kundgebung am 9. Mai 2009 vom Roncalliplatz auf den Barmer Platz sowie das Verbot eines Umzugs vom Barmer Platz zum Moscheegelände nach Ehrenfeld waren rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit drei heute bekannt gegebenen Urteilen entschieden.

Am 20. September 2008 hatte „pro Köln“ auf dem Heumarkt eine Versammlung unter dem Thema „Nein zur Islamisierung Europas – Nein zur Kölner Großmoschee“ durchgeführt. Dabei wurde der geplante Ablauf der Versammlung durch gewaltbereite Gegendemonstranten massiv gestört. Etwa 300 Personen, die an der Versammlung von „pro Köln“ teilnehmen wollten, hielten sich am Kölner Flughafen auf und kamen nicht bis zum Heumarkt durch. Auf dem Heumarkt selbst hielten sich bereits Versammlungsteilnehmer auf, nach Angaben der Veranstalter ca. 150, nach Angaben der Polizei ca. 50-80 Personen. Das Polizeipräsidium Köln erließ gegen 12.30 Uhr ein Versammlungsverbot, das die Veranstalter befolgten.

Mit der im Oktober 2008 erhobenen Klage beantragte „pro Köln“ die nachträgliche Feststellung, dass das Versammlungsverbot rechtswidrig gewesen sei. (…)

Verbot der Vereine Collegium Humanum und Bauernhilfe ist rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das in erster und letzter Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des Bundesministeriums des Innern zuständig ist, hat die Klagen zweier Vereine gegen eine Verbotsverfügung abgewiesen (BVerwG 6 A 2.08 und 6 A 3.08 – Urteile vom 5. August 2009). Das Bundesministerium des Innern hatte den in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) ansässigen Verein Internationales Studienwerk Collegium Humanum e.V. verboten und ausgesprochen, dass sich dieses Verbot auf den in Söhrewald (Hessen) ansässigen Verein Bauernhilfe e.V. als Teilorganisation des Collegium Humanum erstreckt.

Das Verbot des Collegium Humanum ist zu Recht ergangen, weil dieser Verein nach seinen Zwecken und seiner Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft und sich zudem gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. (…)

Demonstrationsverbot für Pro NRW bestätigt

Der für den 9. Mai 2009 angemeldete Demonstrationszug der „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ vom Barmer Platz in Deutz zur geplanten Moschee in Ehrenfeld bleibt verboten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss und bestätigte damit das durch das Polizeipräsidium Köln in der vergangenen Woche ausgesprochene Verbot. Bereits Mitte April hatte das Gericht [...]


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