Mit Beschluss vom 3.2.2010 (Az. 20 L 88/10) hat das Verwaltungsgericht Köln die sofortige Vollziehung des „Glasverbots“ an Karneval in der Kölner Innenstadt aufgehoben. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Anwohners aus dem Zülpicher Viertel statt, der gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 13.01.2010 geklagt hatte.
Mit der Allgemeinverfügung hatte die Stadt für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des „Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen“ ausgesprochen. Die von der Stadt ebenfalls angeordnete sofortige Vollziehung hob das Gericht nun auf (…)
Das polizeiliche Verbot der von „pro Köln“ am 20. September 2008 auf dem Heumarkt in Köln durchgeführten Versammlung war rechtswidrig, die polizeilich angeordnete Verlegung der Kundgebung am 9. Mai 2009 vom Roncalliplatz auf den Barmer Platz sowie das Verbot eines Umzugs vom Barmer Platz zum Moscheegelände nach Ehrenfeld waren rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit drei heute bekannt gegebenen Urteilen entschieden.
Am 20. September 2008 hatte „pro Köln“ auf dem Heumarkt eine Versammlung unter dem Thema „Nein zur Islamisierung Europas – Nein zur Kölner Großmoschee“ durchgeführt. Dabei wurde der geplante Ablauf der Versammlung durch gewaltbereite Gegendemonstranten massiv gestört. Etwa 300 Personen, die an der Versammlung von „pro Köln“ teilnehmen wollten, hielten sich am Kölner Flughafen auf und kamen nicht bis zum Heumarkt durch. Auf dem Heumarkt selbst hielten sich bereits Versammlungsteilnehmer auf, nach Angaben der Veranstalter ca. 150, nach Angaben der Polizei ca. 50-80 Personen. Das Polizeipräsidium Köln erließ gegen 12.30 Uhr ein Versammlungsverbot, das die Veranstalter befolgten.
Mit der im Oktober 2008 erhobenen Klage beantragte „pro Köln“ die nachträgliche Feststellung, dass das Versammlungsverbot rechtswidrig gewesen sei. (…)
RTL kann heute um 20.15 Uhr wie geplant die erste Folge der Sendung „Erwachsen auf Probe“ ausstrahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem soeben bekannt gegebenen Beschluss (6 L 798/09) entschieden und damit den Antrag eines familienpolitischen Zielen verpflichteten Vereins und eines Mitglieds dieses Vereins, der sechsfacher Vater ist, abgelehnt.
Mit diesem Antrag wollten die Antragsteller erreichen, dass das Jugendamt der Stadt Köln die Ausstrahlung der Sendung einstweilen untersagt, weil sie insbesondere gegen die Menschenwürde verstoße.
Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Jugendamt der Stadt Köln unter keinem Gesichtspunkt dazu berufen sei, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung der Sendefolgen „Erwachsen auf Probe“ zu untersagen. Deswegen könne es dazu auch nicht verpflichtet werden. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht seien abschließend im Jugendmedienschutz- Staatsvertrag geregelt. Behördlich zuständig für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung des Jugendschutzes und der Menschenwürde im privaten Rundfunk seien danach allein die Landesmedienanstalten. (…)
Der für den 9. Mai 2009 angemeldete Demonstrationszug der „Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen“ vom Barmer Platz in Deutz zur geplanten Moschee in Ehrenfeld bleibt verboten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss und bestätigte damit das durch das Polizeipräsidium Köln in der vergangenen Woche ausgesprochene Verbot. Bereits Mitte April hatte das Gericht [...]