Mit zwei heute verkündeten Urteilen (Az.: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08) hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in zwei Normenkontrollverfahren Bestimmungen in Polizeiverordnungen der Stadt Freiburg über Alkoholverbote für unwirksam erklärt.
Mit der im Kneipenviertel der Stadt Freiburg („Bermudadreieck”) geltenden Verordnung will die Stadt den starken Anstieg von Gewaltdelikten bekämpfen, für den sie den Alkoholkonsum verantwortlich macht. Sie hat daher ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Alkoholverbot erlassen, wonach es auf den öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb konzessionierter Freisitzflächen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren oder mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese dort zu konsumieren (…)